Welche Gefahren sind versichert?
Wer seine Wohnung vor möglichst vielen Gefahren schützen möchte, sollte an die entsprechende Versicherung denken. Eine Wohngebäudeversicherung kann solche Risiken abdecken, die zu den Standardrisiken gehören und deshalb von jeder Versicherung bezahlt werden und solche, die die sogenannten Erweiterungsrisiken bedeuten. Die Schadentypen, die grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung versichert sind, heißen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Sie können durch:
- neben Brand und Blitzschlag, Explosion und Implosion auch durch den Absturz eines Flugzeuges, Teilen oder der Ladung
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
entstehen und sind dann über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Im Bereich Leitungswasser kann bereits durch eine defekte Zuleitung zur Waschmaschine ein Wasserschaden verursacht werden, der hohe Folgekosten nach sich zieht. An diesem Beispiel kann deutlich gemacht werden, dass nur die durch die Nässe am Gebäude verursachten Schäden bezahlt werden, nicht jedoch ruinierte lose Teppiche oder Möbel. Auch wenn durch einen Adventkranzbrand ein Zimmerbrand entsteht, werden nur die Schäden an Fenstern, Türen, eingeklebten Teppichböden o. ä. erstattet. Es werden jeweils die fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile und Möbel als versichert angesehen. Schäden an beweglichen und nicht mit dem Gebäude verbundenen Teile werden dagegen nicht von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. Auch durch nicht geschlossene Fenster eintretender Regen, Hagel oder Schnee, der für Schäden sorgt, ist nicht über diese, sondern über die Hausratversicherung abgedeckt. Solche speziellen Formulierungen sind im gesamten Bereich der Schadensregulierung bei den Versicherungsgesellschaften zu finden.
Andere versicherte Gefahren bei der Wohngebäudeversicherung
Zu diesen Gefahren können noch weitere mögliche Risikoabdeckungen eingeschlossen werden. Diese müssen dann jedoch separat in der Versicherungspolice aufgeführt werden. Dafür sollte jeder Versicherungsnehmer genau überlegen, ob und welches Risiko er gerne versichern lassen möchte. Wer ein Haus selbst baut, sollte die Wohngebäudeversicherung bereits als Feuerrohbauversicherung abschließen. Schon gleich am Anfang der Bauphase können Schäden eintreten, die man versichern lassen kann. Eine Rohbauphase wird in der Versicherungswirtschaft mit einer Dauer von 12 Monaten angesehen. In dieser Zeit ist die Feuerrohbauversicherung enthalten. Wenn es in dieser Zeit zu einem Schaden durch Blitzschlag, Brand oder zu einer Explosion kommt, ist er versichert. Das erspart finanzielle Rückschläge in der Bauphase, außerdem ist diese Art der Versicherung günstiger als die Bauleistungsversicherung. Sobald das Haus bezugsfertig ist, genügt die Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft und der normale Deckungsumfang einer Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft. Seit April 2013 gilt auch in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht. Wer bei einem Schadensfall nicht nachweisen kann, dass er einen Rauchmelder installiert hatte, muss mit Abzügen bei der Schadensersatzleistung rechnen.
Zusätzlich zu versichernde Gefahren
Zu den vorerwähnten Risiken können Versicherungsnehmer noch bestimmte Gefahren in die Versicherungspolice aufnehmen lassen. Im Übrigen muss man seine Wohngebäudeversicherung nicht zwingend bei ein und demselben Versicherungsunternehmen abschließen. Jeder kann sich die günstigsten Angebote heraussuchen und so zum Beispiel die normale Wohngebäudeversicherung und eine eventuelle Zusatzversicherung bei verschiedenen Gesellschaften abschließen. So kann man zum Beispiel, wenn man in einem Gebiet wohnt, das von Überschwemmungen betroffen werden könnte, dieses Risiko speziell abdecken lassen. Das kostet zwar einen erhöhten Beitrag, ist aber im Schadensfall mit Sicherheit günstiger. Auch Erdrutsche, Erdsenkungen oder Schneedruck können Risiken darstellen, die man versichern lassen kann. Ob man hingegen einen Vulkanausbruch als mögliches Risiko angibt, ist zumindest in Deutschland fraglich.