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Was tun im Schadensfall?

Grundsätzlich sollte man einer Versicherung immer ein zusätzliches Risiko anmelden, damit der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt werden kann. Auch die Tierhalterhaftpflicht sollte immer auf dem neuesten Stand sein, ein zusätzlich angeschafftes Tier also immer gemeldet werden. Das Gleiche gilt natürlich auch beim Wegfall, wenn ein Tier also nicht mehr im Besitz des Eigentümers ist. Werden mehrere Hunde oder Pferde gehalten, muss die jeweilige Anzahl in der Versicherungspolice genannt werden. Viele Tierhalter sind auch im Unklaren, ob der Versicherungsschutz nur besteht, wenn sie selbst mit dem Hund spazierengehen oder wenn ein Nachbar oder Bekannter das macht. In diesem Fall ist es unerheblich, wer mit dem Tier spazieren geht, weil das Tier der versicherte Gegenstand ist.

Wenn es ernst geworden ist

Labrador hat einen Schadensfall verursacht - Was tun?Meistens sind es Hunde, die einen Schaden verursachen. Entweder beißen sie einen anderen Hund oder einen Menschen. Manchmal laufen sie auch einfach über die Straße und verursachen dadurch einen Verkehrsunfall. Natürlich gelten im Moment des Schadens die üblichen Rettungsmaßnahmen, wenn ein Mensch geschädigt wurde. Darüber hinaus ist der Halter des Tieres aber auch dazu verpflichtet, den Schaden umgehend der Tierhalterhaftpflichtversicherung zu melden. Grundsätzlich sollte man natürlich bemüht sein, den Schaden umgehend zu melden. Die meisten Versicherungsunternehmen räumen dafür einen Zeitraum von einer Woche ein, später eingehende Meldungen könnten dazu führen, dass die Zahlung der Leistung abgelehnt wird. Um es den Versicherungsnehmern so einfach wie möglich zu machen, haben viele Versicherungsgesellschaften auf ihren Webseiten eine Möglichkeit eingerichtet, online den Schaden zu melden.

Die umgehende Meldung an den Versicherer hat ja auch den Vorteil, dass man sofort klären kann, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Das ist dann nicht nur persönlich von Vorteil, sondern für den Geschädigten auch. So können auch unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, eine solche Zusage sollte der Versicherungsnehmer nicht vorher geben. Um die korrekte Einschätzung vorzunehmen, sollten wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Falsche Aussagen oder Beschönigungen können zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Tierhalterhaftpflicht führen.