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Depotwechsel

Der Depotwechsel füllt die SparsauAuch ein Wertpapierdepot kann gekündigt und zu einer anderen Bank verlegt werden. Durch einen Vergleichsrechner für Depotgebühren lässt sich vom Anleger herausfinden, welche Bank die günstigeren Angebote hat. Dass hierbei erhebliche Unterschiede bestehen können, ist im Artikel Gebühren auf dieser Seite zu lesen, doch wie kann der Wechsel erfolgen? Die meisten Verbraucher und Depotinhaber haben eine falsche Vorstellung von der Handhabung eines Depots, vor allem, wenn sie nicht oder noch nicht geübt im Umgang damit sind. Um die manchmal recht gravierend unterschiedlich hohen Gebühren für das Depot zu umgehen, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf den Vergleichsrechner, der eventuelle Wechsel ist dann in wenigen Schritten erledigt.

Kostenloser Wechsel zu einem anderen Depotangebot

Grundsätzlich ist der Wechsel von einem Depotangebot zu einem anderen kostenlos für den Kunden. Es werden dafür keine Abschläge oder Gebühren berechnet, einige Banken locken sogar mit Wechselprämien. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2004 dürfen für einen Wechsel keine Kosten entstehen, weil die Bank bei der Kündigung des Depots nur der gesetzlich vorgeschriebenen Herausgabepflicht nachkommt. Wer sich dazu entschlossen hat, sein Depot bei der bisherigen Bank zu kündigen und die Wertpapiere bei einer anderen Bank anzulegen, muss mit seinen Verkäufen solange warten, bis der Wechsel endgültig vollzogen ist. Das kann unter Umständen bis zu einem Monat in Anspruch nehmen. Einen rechtlich verbindlichen Zeitraum gibt es dafür nicht.

Wenn der Wechsel zu einem anderen Depot lediglich eine örtliche Verlagerung darstellt, jedoch nicht mit einem Eigentümerwechsel zusammenhängt, hat er auch keine steuerlichen Auswirkungen. Diese würden jedoch vorliegen, wenn aus dem Depot eines Ehepartners in das Depot des anderen Ehegatten verlagert wird. Auch wenn die Wertpapiere auf einen Dritten übertragen werden, sind steuerliche Veränderungen gegeben. In diesen Fällen wird der Wechsel nur dann nicht als Verkauf behandelt, wenn er als Schenkung deklariert wird. Unter Eheleuten wird keine Steuer berechnet, die Verlagerung jedoch trotzdem an das Finanzamt gemeldet.

Die Verrechnungstöpfe für die Abgeltungssteuer und evtl. auch für ausländische Quellensteuer können ebenfalls auf die neue Bank übertragen werden. Besonders wenn das alte Depot geschlossen werden soll, macht dies Sinn. Die Bank erledigt das jedoch nur auf einen besonderen Auftrag des Kontoinhabers hin. Sollten nur Teile des Depots auf ein anderes Konto gewechselt werden, können die Verrechnungstöpfe trotzdem übertragen werden. Ein vorgefertigtes Formular steht bei den Banken auch im Download zur Verfügung, mit dem der Wechsel beantragt werden kann. Bei der Nutzung des Vergleichsrechners bieten die Banken einen solchen Service gerne an.