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KfW Fördermittel

Seit ein paar Jahren ist das Bauen von Häusern oder der Kauf von bestehenden Immobilien mehr als beliebt. Grund dafür sind die niedrigen Hypothekenzinsen, die auf einem der niedrigsten Zinsniveaus der letzten Jahre liegen. Diese Gelegenheit möchten sich besonders Familien nicht entgehen lassen, für die das eigene Haus immer noch die beliebteste Wohnform ist. Sogar bestehende Immobilienfinanzierungen werden umgeschuldet, um in den Genuss der nur rund 2 % hohen Zinssätze zu kommen. Ebenso sind es Familien, die durch die Beantragung von KfW Fördermitteln in den Genuss von besonders günstigen und sicheren Baugeldern kommen können.

Welche Fördermittel gibt es?

KfW-Fördermittel können für unterschiedliche Bereiche beantragt werden. Sie werden beantragt, wenn man ein Haus bauen oder kaufen, eine Wohnung kaufen oder die jeweilige Immobilie nach den neuesten Energieeffizienz Verordnungen sanieren möchte. Es gibt verschiedene Programme zur Förderung, um sie zu beantragen, ist der Gang zur Hausbank notwendig. Hier wird der Antrag gestellt und die Bank reicht ihn an die KfW-Bank weiter. Ferner sind auch Landesfördermittel erhältlich, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Die Förderung der KfW bezieht sich auf einen Neubau oder den Kauf eines Hauses, das noch nicht fertiggestellt wurde und durch besondere Ausstattungsmerkmale im Sinne der Energieeinsparung als förderungswürdig gilt. Hierfür gibt es Bezeichnungen wie KfW-Energieeffizienzhaus 70, 55 oder 40, auch Passivhäuser können in diese Förderung einbezogen werden. Wenn man als künftiger Hausbesitzer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, müssen ganz genau definierte Vorgaben eingehalten werden. Ein Energieberater ist ein Fachmann, mit dessen Hilfe der gesamte Ablauf von der Planung des Hauses bzw. der Maßnahme über die Beantragung des KfW-Förderprogramms bis zur Ausführung der Arbeiten überwacht wird. Nur wenn die Richtlinien der KfW-Bank eingehalten werden, kann der Bauherr auf die Bewilligung der Förderung hoffen.

 

Hausbau Einfamilienhaus und Fördermittel der KfW-BankDer Antrag wird bei der Bank gestellt, das muss vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Für diesen Antrag werden Bestätigungen vom Energieberater, vom Bauträger oder Fertighausersteller benötigt, in denen die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung bestätigt werden. Erst wenn die Zusage zur Förderung gegeben wurde, kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Auch hier ist der Energieberater der richtige Partner. Er überwacht die einzelnen Arbeiten, die gefördert wurden und bestätigt anschließend deren korrekte Durchführung. Bei den Förderungen für das KfW-Effizienzhaus 40 und 55 ist eine solche Begleitung sogar zwingend vorgeschrieben. Auch der Abschlussbericht dieses Energieberaters dient dazu, die Vorschriften rund um das Thema KfW-Förderung zu erfüllen. Innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung muss eine solche Bestätigung eingereicht worden sein, erst dann kann der Tilgungszuschuss gutgeschrieben werden.